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AGB Privetec GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PriveTec GmbH

Version: November 2024

Allgemeine Bestimmungen und Vertragsbestandteile

1. Geltungsbereich 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen Ihnen als Kunden ("Kunde") und der PriveTec GmbH, Neunbrunnenstrasse 116F, 8050 Zürich, abgeschlossen werden. 

1.2. Das Vertragsverhältnis besteht aus den nachfolgenden Bestandteilen. Vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: 

    a) Der Einzelvertrag mit dem Kunden gemäß Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen; 

    b) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss 

2.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ist ein Angebot von PriveTec GmbH 30 Tage ab Datum des Angebots gültig. 

2.2. Bestellungen, die unabhängig von einem Angebot von PriveTec getätigt werden (z. B. über den Online-Shop, Mail oder per Telefon), stellen einen Antrag des Kunden dar. Der Erhalt dieses Antrags wird dem Kunden durch eine automatische Bestellbestätigung bestätigt. Diese Bestellbestätigung ist noch keine Annahme des Antrags durch PriveTec. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn PriveTec die Annahme ausdrücklich erklärt (z. B. durch eine Auftrags- oder Versandbestätigung).

3. Liefergebiet / Montagegebiet 

3.1. Das Angebot (Onlineshop) von PriveTec richtet sich ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Liefer- und Montagegebiet sowie Servicegebiet beschränkt sich auf Zürich + Umfeld 20Km.

4. Liefer-, Montage- und Reparaturtermine 

4.1. Liefer-, Montage- und Reparaturtermine werden nach Vertragsabschluss bzw. Auftragserteilung in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Für Terminverschiebungen durch den Kunden gelten die besonderen Bestimmungen gemäß Ziffer 12 dieser AGB. 

4.2. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht jeweils unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer. 

4.3. Die PriveTec GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Lieferverzugs entstehen, der auf Zulieferer zurückzuführen ist. Verzögerungen werden dem Kunden unverzüglich angezeigt. 

4.4 Die von uns angebotenen Termine werden als Zeitfenster definiert, um eine effiziente und kundenfreundliche Abwicklung zu gewährleisten. Für Reparaturen beträgt das Zeitfenster maximal eine Stunde, während für Neuinstallationen ein Zeitfenster von zwei Stunden vorgesehen ist. Innerhalb dieser Zeiträume kann der Techniker bzw. Einbaumonteur eintreffen und mit der jeweiligen Leistung beginnen.

 

Unser Ziel ist es, die Inanspruchnahme der Zeit unserer Kunden auf ein Minimum zu reduzieren. Daher sind unsere Abläufe so strukturiert, dass präzise Zeitfenster ermöglicht werden, um eine flexible Terminplanung zu gewährleisten. Eine darüber hinausgehende Wartezeit kann nicht ausgeschlossen werden, insbesondere bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt. Bei Verspätungen wird der Kunde unverzüglich informiert.

5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 

5.1. Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. 

5.2. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder Briefpost an die vom Kunden angegebene Adresse. 

5.3. Rechnungsbeträge bis CHF 20'000.- (exkl. MwSt.) sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungsbeträge über CHF 20'000.- unterliegen folgenden Zahlungsbedingungen:

  • 30 % des Vertragspreises bei Auftragserteilung;

  • 30 % des Vertragspreises bei Arbeitsbeginn;

  • 40 % des Vertragspreises nach Abschluss der Arbeiten. 5.4. Bei Verzug des Kunden ist PriveTec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrags zu fordern. Zudem können weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

6. Haftung 

6.1. PriveTec haftet für eigenes Verhalten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede weitergehende Haftung, insbesondere bei mittlerer oder leichter Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. 

6.2. PriveTec lehnt die Haftung ausdrücklich ab, wenn Schäden auf unsachgemäße Nutzung, Einsatz inkompatibler Teile, unterlassene Wartung oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

7. Eigentumsvorbehalt 

7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PriveTec. PriveTec ist berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

8. Aufbewahrung der Daten 

8.1. Wir speichern Ihre Daten lediglich so lange, wie es für die von uns genannten Zwecke notwendig ist oder wie wir gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Daten, welche für die genannten Zwecke auch in Zukunft nicht mehr notwendig sind, werden von uns im Rahmen unserer regulären Datenpflege in der Regel alle sechs (6) Monate anonymisiert.  Weitere Infos unter Datenschutz & Impressum.

9. Begriff der Reparatur 

9.1. Reparaturen umfassen alle Service- und Reparaturleistungen, die durch PriveTec an Haushaltsgeräten durchgeführt werden. Es besteht eine Garantie auf unsere Reparaturen von einem Jahr. Ausgeschlossen: Selbstverschulden. 

10. Zugang 

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, den uneingeschränkten Zugang zu den zu reparierenden oder zu ersetzenden Geräten sicherzustellen. Verzögerungen oder Zusatzkosten, die durch verweigerten oder nicht gewährleisteten Zugang entstehen, gehen zulasten des Kunden. PriveTec wird den Kunden bei jeder Terminvereinbarung ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Zugang zu den Geräten freizuhalten ist. Es obliegt dem Kunden, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

11. Gewährleistung 

11.1. Die Gewährleistungsfrist für durchgeführte Reparaturen beträgt sechs Monate für die ersetzten Teile. Verschleißteile wie Batterien, Akkus, Netzkabel und Leuchtmittel sind hiervon ausgenommen.

11.2. PriveTec erfüllt die Gewährleistungspflicht nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatz.

12. Terminverschiebungen 

12.1. Terminverschiebungen durch den Kunden sind PriveTec mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einbau- oder Montagetermin schriftlich oder telefonisch in nachweisbarer Form anzuzeigen. Erfolgt die Terminverschiebung kurzfristiger, können dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dispositiven Umstrukturierungen, der Neueinplanung von Mitarbeitern oder kurzfristigen Warenumlagerungen.

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13. Leihgeräte & Ersatzgeräte

13.1 Sorgfaltspflicht

Die von Privetec GmbH bereitgestellten Leihgeräte sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte in einem ordnungsgemäßen, sauberen und funktionstüchtigen Zustand zurückzugeben.

 

13.2 Dokumentation des Gerätezustands
Der Zustand des Leihgeräts wird bei Übergabe und Rücknahme fotografisch dokumentiert. Diese Dokumentation dient als Nachweis des Zustands des Geräts und bildet die Grundlage für etwaige Schadensansprüche.

 

13.3 Verantwortlichkeit des Nutzers
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sachgemäße Nutzung, Pflege und Sauberkeit des Leihgeräts während der Leihdauer. Schäden, Verunreinigungen oder Verlust des Geräts, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, gehen zulasten des Kunden.

 

13.4 Reinigung und Ersatz
Sollte das Gerät nicht im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übergeben wurde, behält sich Privetec GmbH das Recht vor, dem Kunden zusätzliche Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz in Rechnung zu stellen.

13.5 Information und Zustimmung
Vor Übergabe eines Leihgeräts werden dem Kunden die oben genannten Bedingungen ausdrücklich mitgeteilt. Durch Annahme des Geräts erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

14. Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen der PriveTec GmbH

14.1. PriveTec behält sich das Recht vor, situativ und bei Bedarf Aufträge an vertraglich gebundene Subunternehmer weiterzugeben, sofern dies zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig oder zweckdienlich ist.​

15. Sorgfaltspflicht der Subunternehmer 

15.1. Subunternehmer müssen alle Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft ausführen, um eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu gewährleisten.

15.2. Vertrauensmissbrauch. Sollte ein Subunternehmer gegen die Vertrauens- oder Sorgfaltspflichten verstoßen, behält sich PriveTec das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 10'000.– (zehntausend Schweizer Franken) zu verhängen. Diese Strafe kann unabhängig von einem nachgewiesenen Schaden erhoben werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Auf diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PriveTec und dem Kunden ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der PriveTec GmbH in Zürich.

16.3 Wir und der Käufer erklären, vor Anrufen eines Gerichts nach Möglichkeit mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen und sich um eine Beilegung der Streitigkeit im gegenseitigen Einvernehmen zu bemühen.

PriveTec GmbH, November 2024, Zürich

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