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AGB Privetec GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PriveTec GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für Verträge zwischen der PriveTec GmbH («PriveTec»), und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») über Verkauf, Lieferung, Montage, Unterhalt, Service, Wartung und Reparatur von Haushaltsgeräten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

1.2. Die AGB gelten gegenüber Privatkunden und Geschäftskunden, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

1.3. Das Vertragsverhältnis besteht, soweit vorhanden, aus folgenden Bestandteilen. Bei Widersprüchen gilt die nachstehende Rangfolge: a) individuell ausgehandelte schriftliche Vereinbarungen; b) Offerte, Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen von PriveTec; c) diese AGB.

1.4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn PriveTec diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

1.5. PriveTec stellt dem Kunden die jeweils massgebende Fassung der AGB vor oder spätestens bei Vertragsabschluss in geeigneter Form zur Verfügung, insbesondere als Beilage, Link oder Hinweis in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Bestellung.

2. Vertragsabschluss 

2.1. Angebote von PriveTec sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig. Danach ist PriveTec nicht mehr an das Angebot gebunden. Zudem behält sich PriveTec vor, ihre Angebote jederzeit zu widerrufen, so lange es von Seiten der Kundschaft noch nicht angenommen wurden. 

2.2. Bestellungen des Kunden, die ohne vorgängiges Angebot von PriveTec erfolgen, insbesondere über Online-Shop, E-Mail oder Telefon, gelten als Antrag des Kunden auf Vertragsabschluss.

2.3. Eine automatische Bestell- oder Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn PriveTec die Bestellung ausdrücklich annimmt, insbesondere durch Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Terminbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung.

2.4. PriveTec ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn ein Produkt nicht verfügbar ist, der Einsatzort ausserhalb des Servicegebiets liegt, Bonitätsrisiken bestehen oder technische Voraussetzungen für die Leistungserbringung fehlen.

2.5. Änderungen oder Ergänzungen eines bestätigten Auftrags bedürfen der Zustimmung von PriveTec. Entstehen dadurch Mehrkosten, längere Lieferzeiten oder Terminverschiebungen, informiert PriveTec den Kunden vorgängig, soweit dies möglich und zumutbar ist.

2.6. Die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen kann durch digitale Aufzeichnungen dokumentiert werden. Hierzu zählen insbesondere Fotografien des Leistungsortes und des Arbeitsergebnisses sowie die damit verbundenen Angaben zu Auftrag, Datum, Uhrzeit und Standort. Soweit keine zwingende gesetzliche Formvorschrift entgegensteht, dienen diese Aufzeichnungen als Leistungsnachweis und können die handschriftliche Bestätigung des Kunden ersetzen.

 

Die Dokumentation wird ausschliesslich zur Auftragsabwicklung, Qualitätssicherung und Beweissicherung verwendet und unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen aufbewahrt. Der Kunde kann auf Verlangen Einsicht in die seinen Auftrag betreffende Dokumentation erhalten. Die Verwendung eines digitalen Leistungsnachweises gilt nicht als Verzicht des Kunden auf gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Mängel- und Gewährleistungsrechte.

 

3. Liefer-, Montage- und Servicegebiet

3.1. Das Angebot (Das Angebot von PriveTec richtet sich grundsätzlich an Kunden mit Wohnsitz, Sitz oder Einsatzort in der Schweiz.

3.2. Das ordentliche Liefer-, Montage- und Servicegebiet umfasst die Stadt Zürich sowie Einsatzorte im Umkreis von 20 km Fahrstrecke ab dem Geschäftssitz von PriveTec, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

3.3. Einsätze ausserhalb des ordentlichen Servicegebiets erfolgen nur nach vorgängiger Zustimmung von PriveTec. PriveTec kann dafür zusätzliche Anfahrts-, Reise- oder Logistikkosten verrechnen.

3.4. Kann eine Leistung am vereinbarten Einsatzort aus technischen, baulichen, sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand erbracht werden, kann die PriveTec die Mehrkosten zusätzlich in Rechnung stellen.

4. Liefer-, Montage- und Reparaturtermine 

4.1. Liefer-, Montage-, Service- und Reparaturtermine werden nach Vertragsabschluss oder Auftragserteilung in Absprache mit dem Kunden festgelegt. 

4.2. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von PriveTec ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ohne eine solche Bestätigung gelten Termine als sorgfältig geplante Richttermine. 

4.3. PriveTec ist bemüht, bestätigte Zeitfenster einzuhalten. Für Reparaturen beträgt das vorgesehene Zeitfenster in der Regel eine Stunde, für Neuinstallationen und grössere Montagearbeiten in der Regel zwei Stunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

4.4. Das Zeitfenster bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Techniker oder Monteur voraussichtlich am Einsatzort eintrifft. Die Dauer der Arbeiten hängt vom konkreten Zustand des Geräts, den örtlichen Verhältnissen und allfälligen Zusatzarbeiten ab.

4.5. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Krankheit, Lieferengpässen, nicht rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferer, unvollständiger Angaben des Kunden oder anderer Umstände, die PriveTec nicht zu vertreten hat, berechtigen PriveTec zu einer angemessenen Verschiebung des Termins.

5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 

5.1. Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. 

5.2. Massgebend sind die in der Offerte, Auftragsbestätigung, Preisliste, im Online-Shop oder im Einzelvertrag angegebenen Preise. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können zusätzlich verrechnet werden, sofern der Kunde darüber vorgängig informiert wurde oder die Zusatzarbeiten zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlich und für PriveTec zumutbarerweise nicht vorgängig abklärbar waren.

5.3. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder Briefpost an die vom Kunden angegebene Adresse. 

5.5. Bei Rechnungsbeträgen über CHF 20'000.– exkl. Mehrwertsteuer gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, folgende Zahlungsmodalitäten: 30 % des Vertragspreises bei Auftragserteilung, 30 % bei Arbeitsbeginn und 40 % nach Abschluss der Arbeiten.

5.6. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. PriveTec kann nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Beträge aussetzen oder von Vorauszahlung abhängig machen.

Zuschläge für bestimmte Buchungszeiten und Anfahrten

5.7. Für Serviceeinsätze in den Zeitfenstern 12:00 bis 13:00 Uhr sowie 17:00 bis 19:00 Uhr kann PriveTec einen Zuschlag von CHF 40.– erheben.

5.8. Die Anfahrt ist bis zu einer Fahrzeit von 20 Minuten ab dem Standort von PriveTec oder ab dem jeweils disponierten Einsatzort im Preis inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Fahrzeit von mehr als 20 Minuten kann ein Zuschlag von CHF 50.– verrechnet werden.

Terminänderungen und Annullationen

5.9. Terminverschiebungen oder Annullationen durch den Kunden sind PriveTec spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in nachweisbarer Form mitzuteilen, insbesondere per E-Mail, SMS oder telefonisch mit Bestätigung.

5.10. Bei späterer Absage, fehlendem Zugang, Nichterscheinen des Kunden oder sonstiger Undurchführbarkeit des Einsatzes aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann PriveTec die nachweislich entstandenen Kosten oder eine angemessene Ausfallpauschale von CHF 150.– verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Haftung 

6.1. PriveTec haftet für Schäden, die durch absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten von PriveTec verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird die Haftung wegbedungen.

6.3. Überdies haftet PriveTec nicht für Schäden, soweit diese auf unsachgemässe Nutzung, Eingriffe Dritter, nicht freigegebene oder inkompatible Teile, unterlassene Wartung, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen, Verschleiss, unzureichende bauliche oder technische Voraussetzungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind und PriveTec diese Umstände nicht zu vertreten hat.

6.4. Für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Datenverlust oder Betriebsunterbruch, haftet PriveTec nur, soweit eine solche Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder PriveTec den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Schäden oder Mängel unverzüglich zu melden und zumutbare Massnahmen zur Schadenminderung zu treffen.

7. Eigentumsvorbehalt 

7.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Vertrag im Eigentum von PriveTec, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam begründet werden kann.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln, nicht ohne Zustimmung von PriveTec zu veräussern, zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen und PriveTec über Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren.

7.3. PriveTec ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen, sofern dies zur Sicherung der Forderung erforderlich oder zweckmässig ist. Der Kunde wirkt an einem solchen Eintrag in zumutbarer Weise mit.

8. Datenschutz und Aufbewahrung von Daten 

8.1. PriveTec bearbeitet Personendaten des Kunden, soweit dies für Vertragsabschluss, Terminplanung, Leistungserbringung, Lieferung, Montage, Reparatur, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Kundenkommunikation, Dokumentation von Serviceeinsätzen, Leihgeräten, Gewährleistungsfällen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

8.2. Zu den bearbeiteten Daten können insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zahlungs- und Rechnungsdaten, Gerätedaten, Einsatzberichte, Fotos des Gerätezustands sowie Korrespondenz mit dem Kunden gehören.

8.3. PriveTec bewahrt Personendaten nur so lange auf, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder berechtigte Interessen von PriveTec, insbesondere zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, bestehen.

8.4. Nicht mehr benötigte Daten werden im Rahmen der regulären Datenpflege gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

8.5. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung, zu Empfängern von Daten, allfälligen Bekanntgaben ins Ausland sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von PriveTec, die auf der Website jederzeit einsehbar ist.

9. Reparaturen, Serviceleistungen und Leistungsumfang 

9.1. Reparaturen umfassen Diagnose-, Service- und Reparaturleistungen, die PriveTec an Haushaltsgeräten durchführt.

9.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung, dem Einsatzrapport oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Kunden.

9.3. Diagnose- und Fehlersucharbeiten sind vergütungspflichtig, auch wenn sich nach der Diagnose herausstellt, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll, technisch nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.4. PriveTec kann eine Reparatur ablehnen oder abbrechen, wenn sicherheitsrelevante Bedenken bestehen, Ersatzteile nicht verfügbar sind, das Gerät in einem Zustand ist, der eine fachgerechte Reparatur nicht zulässt, oder der Reparaturaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Gerätewert steht.

9.5. Ersetzte Teile gehen, soweit nichts anderes vereinbart wurde und soweit rechtlich zulässig, mit dem Ausbau in das Eigentum von PriveTec über oder werden fachgerecht entsorgt.

10. Zugang, Mitwirkungspflichten und Einsatzvoraussetzungen

10.1. Der Kunde stellt sicher, dass PriveTec zum vereinbarten Termin freien, sicheren und zumutbaren Zugang zum Einsatzort und zu den betroffenen Geräten erhält.

10.2. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass eine entscheidungsbefugte Person anwesend oder erreichbar ist, das Gerät zugänglich und freigeräumt ist, erforderliche Anschlüsse erreichbar sind und die Arbeit unter zumutbaren Sicherheitsbedingungen durchgeführt werden kann.

10.3. Soweit für die Arbeiten erforderlich, stellt der Kunde Strom, Wasser, Abstellmöglichkeiten, Liftzugang, Parkmöglichkeit und sonstige notwendige Zugangsinformationen rechtzeitig zur Verfügung.

10.4. Verzögerungen, Zusatzaufwände oder erfolglose Anfahrten, die durch fehlenden Zugang, unrichtige Angaben, nicht erfüllte Mitwirkungspflichten oder fehlende Einsatzvoraussetzungen verursacht werden, können dem Kunden nach Massgabe von Ziffer 5 in Rechnung gestellt werden.

10.5. Die Verantwortung für die tatsächliche Zugänglichkeit des Einsatzorts und des Geräts verbleibt beim Kunden.

11. Gewährleistung, Garantie und Mängelrechte

11.1. Für gelieferte Neugeräte gelten allfällige Herstellergarantien nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. 

11.2. Für von PriveTec gelieferte Ersatzteile und ausgeführte Reparaturarbeiten gewährt PriveTec eine freiwillige Garantie von 12 Monate ab Abschluss der Reparatur auf die konkret ausgeführten Arbeiten und die von PriveTec gelieferten Ersatzteile, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

 

Davon ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die auf normale Abnutzung, Verschleissteile, Batterien, Akkus, Leuchtmittel, unsachgemässe Nutzung, Eingriffe Dritter, äussere Einwirkungen, fehlende Wartung, nicht freigegebene Teile, Bedienungsfehler oder vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

 

Der Kunde hat Mängel nach Entdeckung unverzüglich zu melden und PriveTec Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung zu geben. Anschliessend führt PriveTec berechtigte Mängelrügen nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Austausch des mangelhaften Teils oder angemessene Gutschrift durch. 

11.3. Darüber hinaus werden sämtlich Gewährleistungsrechte der Privetec wegbedungen. 

12. Leihgeräte und Ersatzgeräte

12.1. Stellt PriveTec dem Kunden während einer Reparatur oder aus Kulanz ein Leih- oder Ersatzgerät zur Verfügung, bleibt dieses im Eigentum von PriveTec, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

12.2. Der Kunde behandelt Leih- und Ersatzgeräte sorgfältig, sachgemäss und entsprechend den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit Zustimmung von PriveTec zulässig.

12.3. Der Zustand des Geräts kann bei Übergabe und Rücknahme fotografisch oder schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit des Gerätezustands und allfälliger Schäden.

12.4. Der Kunde trägt während der Leihdauer die Verantwortung für Schäden, übermässige Verschmutzung oder Verlust, soweit diese über normale Gebrauchsspuren hinausgehen und vom Kunden zu vertreten sind.

12.5. Normale Gebrauchsspuren gehen nicht zulasten des Kunden. Bei vom Kunden zu vertretenden Schäden, übermässiger Verschmutzung oder Verlust kann PriveTec die erforderlichen Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten bis maximal zum Zeitwert des Geräts verrechnen.

12.6. Leih- und Ersatzgeräte sind spätestens bei Rückgabe des reparierten Geräts oder auf erste Aufforderung von PriveTec vollständig, sauber und mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben.

13. Beizug von Subunternehmen

13.1. PriveTec ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer beizuziehen, sofern dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig oder zweckmässig ist.

13.2. Der Beizug eines Subunternehmers ändert nichts an der Verantwortung von PriveTec gegenüber dem Kunden nach dem Vertrag, diesen AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.

13.3. Subunternehmer werden von PriveTec sorgfältig ausgewählt und instruiert. Vertragliche Pflichten und Sanktionen im Verhältnis zwischen PriveTec und Subunternehmern werden in separaten Vereinbarungen geregelt und sind nicht Bestandteil dieser Kunden-AGB.

13.4. Soweit Subunternehmer Personendaten des Kunden bearbeiten, erfolgt dies im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Auf diese AGB sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PriveTec und dem Kunden ist Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

14.2. Gerichtsstand ist Zürich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach anwendbarem Recht vorbehalten.

14.3. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vor Einleitung gerichtlicher Schritte einvernehmlich zu lösen, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist.

14.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

14.5. PriveTec kann diese AGB jederzeit ändern.

 

Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einbezogene Fassung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Zürich, August 2026

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